Anträge und Verfahren

Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung übernimmt der Berater. Er reicht vor Beginn der Beratung den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag entschieden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Öffentlichkeitsarbeit)




Wir sind berechtigt diese Beratung durchzuführen und die Förderung auch für ihr Gebäude zu beantragen. Gern beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema.