Die drei Phasen der Energieberatung

1. Die Erhebung des Ist- Zustandes
Aufgabe des Beraters ist es, den energetischen Ist- Zustand sowohl des Gebäudes als auch der Heizungsanlage darzustellen und auszuwerten. Er begutachtet die gesamte Gebäudehülle und ermittelt Schwachstellen, Wärmebrücken und unkontrollierte Lüftungswärmeverluste. Der Ist-Zustand der Heizungsanlage, des Verteilernetzes und der Steuer- und Regelungstechnik werden durch den Berater erfasst.

2. Der Beratungsbericht
Nach der Analyse des Ist- Zustands, der Berechnung von Sanierungsvarianten und einem Vergleich des Energiebedarfs im Ist- Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen fertigt der Berater einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht mit den, allgemeinverständlichen, Ergebnissen an. Der Beratungsbericht muss anbieterunabhängig sein. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen.

3. Das persönliche Beratungsgespräch
Zu den vertraglichen Pflichten des Beraters gehört es, dem Beratungsempfänger, also Ihnen, den Beratungsbericht auszuhändigen und den Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch zu besprechen. Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Energie-Maßnahmen im Einzelnen zu erörtern. Fragen zur kostengünstigen Umsetzung aber auch zu möglichen Fördermitteln werden beantwortet.