Energieberatung (BAFA)

Mit dem Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" wird es Haus- und Wohnungseigentümern ermöglicht, die in Ihren Gebäuden vorhandenen Energieeinsparpotenziale mit Unterstützung des Sachverstandes von Experten auf sinnvolle Weise zu nutzen. Es werden ihnen individuelle Maßnahmenpakete zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen und die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen berechnet. Das Beratungsergebnis bietet eine solide Grundlage für Energie einsparende Investitionen.

Energieeinsparberatung vor Ort: ein lohnendes Angebot

Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und –verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die durch einen besonders qualifizierten Ingenieur(in) oder einen Gebäudeenergieberater(in) (HWK) vorgenommen wird.

Gefördert werden Wohngebäude, die sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde.

Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung durch qualifizierte Spezialisten gibt es natürlich nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an den Beratungskosten. Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird entsprechend als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt. Dieser beträgt z.Z. 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- für mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 % der Beratungskosten. Auch Thermografiegutachten können gefördert werden.